Welpen- und / oder Hundeverkauf ins Ausland
(Übernommen, von der SSK Seite)
Die europäische Verordnung zur Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren wurde erneuert. Diese neuen Importgesetze betreffen nicht die Schweiz sondern die EU, es bestehen also keine Möglichkeiten diese zu beeinflussen.
Unseres Wissens versucht der VDH zu erreichen, dass Ausnahmegenehmi-gungen erteilt werden können, zur Zeit jedoch gibt es für D, F, NL und B keine Ausnahmen, d. h. Welpen können erst mit 15 Wochen oder älter (3 Wochen nach erfolgter Tollwut- Impfung) importiert werden.
Pressemitteilung vom BMEL